Affirmation der Konsequenz
Logischer Fehlschluss, bei dem (fälschlich) angenommen wird, eine logische Folge könne Prämisse eines Umkehrsatzes sein.
Beispiel:
Wenn A in Berlin lebt, [dann] lebt A in Deutschland.
A lebt in Deutschland.
Daraus folgt:A lebt in Berlin.
Auch wenn die erste Prämisse eine wahre Aussage ist, bedeutet dies nicht, dass dessen Umkehrung (etwa: „wenn A in Deutschland lebt, lebt A in Berlin“) ebenfalls wahr sei. Tatsächlich gibt es auch andere Orte, in denen A in Deutschland leben könnte.
Andere Namen
- Konsequenzfehlschluss
- Kommutierung von Konditionalen
- Bejahung des Konsequens
- Fallacia consequentis
- Affirming the consequent
- Commutation of conditionals
- Fallacy of the consequent
- [Illicit ] inductive conversion
Erklärung
Dieser Fehlschluss entsteht durch fehlerhafte Anwendung des Modus ponens, möglicherweise in Verbindung mit einer inkorrekten Vermischung mit dem Modus tollens.
Zum Vergleich werden in der folgenden Tabelle die beiden gültigen Schlussformen dem Fehlschluss gegenüber gestellt:
Modus ponens (gültiger Schluss) | Modus tollens (gültiger Schluss) | Affirmation der Konsequenz (Fehlschluss) |
||
---|---|---|---|---|
Prämisse 1 | A → B (wenn A, dann B) | A → B (wenn A, dann B) | A → B (wenn A, dann B) |
|
Prämisse 2 | A | ⌐B (nicht B) | B | |
Konklusion | B | ⌐A (nicht A) | |
Namensherkunft
In einem Konditional, also einer logischen Aussage der Art “wenn A dann B” (A → B
) bezeichnen wir A als Antezedenz (oder Bedingung) und B als Konsequenz (oder Folge).
Bei dieser Form wird im Gegensatz zum Modus ponens nicht die Bedingung (Antezedenz) in der affirmativen (positiven) Form als zweite Prämisse angenommen, sondern die Konsequenz, was zu einem ungültigen Schluss führt.
Wann sind solche Schlüsse gültig?
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen die Affirmation der Konsequenz ein gültiger Schluss sein kann:
1. Tautologische Aussagen
Wenn Antezedenz und Konsequenz identisch sind, ist die Umkehrung der Aussage jederzeit möglich (z.B. „Wenn es regnet, regnet es“).
Dies gilt auch für Aussagen, bei denen die Tautologie nur indirekt besteht, etwa durch die Definitionen der verwendeten Begriffe; Solche Aussagen gibt es v.a. in der Mathematik – z.B. sind „wenn eine Zahl durch 2 teilbar ist, ist sie gerade“ und „wenn eine Zahl gerade ist, ist sie durch 2 teilbar“ beide wahr, da „gerade“ und „durch 2 teilbar“ per Definition synonym verwendbar sind.
Solche Tautologien können sich auch in relativ komplexen Definitionsstrukturen verstecken, wie das folgende Beispiel zeigt:
Wenn heute Montag ist, ist übermorgen Mittwoch.
Übermorgen ist Mittwoch,
also ist heute Montag.
Der Begriff „Mittwoch“ beschreibt den Tag, den man auch als der „Tag nach Dienstag“ definieren kann, und dieser wiederum als der „Tag nach Montag“. Damit liegt der Mittwoch per Definition „zwei Tage nach Montag“. So ist die Aussage in der ersten Zeile tautologisch und die Affirmation der Konsequenz wird zum gültigen Schluss.
2. Leere Komplementärmenge
Auch unabhängig von einer echten Tautologie können A und B identische Gruppen beschreiben. In der Mengenlehre lässt sich dies so beschreiben, dass gilt: 𝔸 ∖ 𝔹 = ∅
(die Differenzmenge von A mit B ist leer).
Da in diesem Fall A und B identische Mengen bezeichnen, kann man aus “wenn A dann B” auch schließen, dass “wenn B dann A”.
Umkehrungsirrtum
Die formelle Beschreibung dieses Schlussfehlers und die sehr offensichtlichen Beispiele, mit denen die Affirmation der Konsequenz gewöhnlich illustriert wird, lenken davon ab, dass es sich dabei wahrscheinlich um einen der häufigsten Denkfehler überhaupt handelt.
Die Bedeutung dieses Fehlschlusses als Paralogismus, also als unabsichtlicher Denkfehler, wird im Artikel Umkehrungsirrtum näher beschrieben.
Siehe auch
Weitere Informationen
- Affirming the Consequent auf Logically Fallacious (Englisch)
- Affirming the Consequent auf Wikipedia (Englisch)
- Video: Affirming the Consequent auf Khan Academy (Englisch)