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(Argumentum) ad Hominem

Lateinisch für: „(Argument) gegen die Person“. Be­zeich­net einen un­sach­lichen Angriff auf die Person, die ein Ar­gu­ment vor­trägt; im Gegen­satz zu Argumenten, die „ad rem“ (gegen die Sache) ge­richtet sind, also im eigent­lichen Wort­sinn „sach­lichen“ Argu­menten.

In den meisten Fällen sind solche als An­griffe als un­sachlich und un­fair an­zu­sehen (für Aus­nahmen, siehe unten).

Meist dienen ad Homi­nem-An­griffe als Ab­lenk­ungs­manöver, also rhe­tor­ische Mit­tel, die vom eigent­lichen Dis­kus­sions­thema ab­lenken sollen.

Andere Namen

  • Persönlicher Angriff
  • Argument gegen die Person

Beschreibung

In einer sachlichen Diskussion sollte über die Sache geredet werden, nicht über die Personen, die ihre Positionen vortragen. Um ein Argument zu bewerten ist in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe unten) die Person, die es vorträgt, sogar völlig irrelevant.

Wer versucht, eine Position zu diskreditieren, indem man die Person selbst angreift, argumentiert daher, im wahrsten Sinne des Wortes unsachlich.

Unterformen

Befangenheits-ad-Hominem

Der Vorwurf der Befangenheit, also die Unterstellung, keine unabhängige Position vorzutragen, sondern durch eigene Interessen geleitet zu werden, ist eine Form von ad Homi­nem, die in manchen Situationen durchaus gerechtfertigt sein kann, meist aber als unfairer Angriff verwendet wird. Mehr hierzu unter: Mo­tiv­unter­stellung.

Indirektes ad Hominem

Anstelle den Gegner schlecht zu machen, kann auch ver­sucht werden, sich selbst in bes­serem Licht dar­zu­stellen. Wird dies auch eine un­ge­recht­fert­igte oder un­faire Weise ge­tan, spricht man von einem in­dir­ekten ad Homi­nem, oder auch von Selbst­über­hebung.

Argumentum ad Personam

Lat.: „Argu­ment gegen die Per­son“; Auch „abusives“ oder „direktes“ ad Homi­nem genannt. Be­zeich­net man den Ge­brauch von Be­leid­ig­ungen, Be­schimpf­ungen oder auch Ver­un­glimpf­ungen, die auf den Gegner ge­münzt sind. Mehr hier­zu unter: (Ar­gu­mentum) ad Per­sonam.

Geschlechtsspezifisches ad Hominem

Das lateinische Wort „homo“ (dessen Akkusativ Singular „hominem“ ist) heißt zwar auch „Mann“, kann aber genau­so als „Mensch“ oder – ins­be­son­dere in diesem Zu­sam­men­hang – als „Person“ über­setzt werden. Es im­pli­ziert in dieser Phrase aus­drück­lich nicht das Ge­schlecht der Per­son, die an­ge­griffen wird.

Situationen, in denen das Ge­schlecht der an­ge­grif­fenen Per­son aber spe­zi­fisch rele­vant für die Art und Weise des An­grif­fes ist, können durch die spe­zi­fisch­eren Be­griffe „(Argu­mentum) ad Fe­minam“ („Argu­ment gegen die Frau“) bzw. „(Argu­mentum) ad Virum“ („Argu­ment gegen den Mann“) be­schrieben werden.

Tu Quoque

Der latein­ische Be­griff „tu quo­que“ („auch du!“) steht für die Praxis, Vor­würfe mit Gegen­vor­würfen zu kontern. In den meisten Fällen ist dies nicht ziel­führ­end und ein reines Ab­lenk­ungs­manöver. Siehe: Tu Quoque

Schuld durch Assoziation

Bringt man die Person mit einer Gruppe in Verbindung, die allgemein, oder vom jeweiligen Publikum negativ angesehen wird, spricht man von Schuld durch Assoziation.

Eine Variante hiervon ist die Un­art, eine Gruppe bzw. deren Mit­glieder mit Ver­weis auf ihre ver­wirrt­esten, abs­trus­esten oder zu­mind­est am wenigsten mehr­heits­fähigen Mit­glieder ver­ächt­lich zu machen. Siehe: Nut­picking.

Einschränkungen

Grundsätzlich sind alle ad hominem-Argu­mente als un­faire rhe­tor­ische Mit­tel an­zu­sehen, da sie nicht zur sach­lichen Dis­kus­sion bei­tragen und statt­dessen das Ge­sprächs­klima ver­giften. In be­stim­mten Fällen gibt es jedoch Ein­schränk­ungen zu dieser Regel, also Themen­bereiche oder Dis­kus­sions­formen in denen das The­ma­ti­sieren der Per­son, die ein Ar­gu­ment vor­trägt, ge­recht­fert­igt sein kann.

Die Person als Teil des Argumentes

Es gibt Situa­tionen in denen die Person, die (direkt oder in­direkt) ein Ar­gu­ment vor­trägt, selbst Thema der Dis­kus­sion ist, etwa wenn es um die Glaub­würd­ig­keit eines Zeugen geht, oder um die Fach­kennt­nisse eines Ex­perten, oder auch um die cha­rakt­er­liche Eig­nung für eine Auf­gabe, wie etwa für ein polit­isches Amt.

In solchen Fällen kann ein Ar­gu­ment gegen die Person ein ge­recht­fert­igtes Mit­tel der Dis­kus­sion sein. Etwa indem man auf­zeigt, dass der Zeuge be­reits vor­her ge­logen hat, oder dass ein „Ex­perte“ über­haupt nicht die Quali­fi­ka­tionen hat, die er vorgibt.

Aber auch hier kann es keinen Frei­brief für be­lieb­ige per­sön­liche An­griffe geben: Jeder Ein­wand gegen die Per­son muss stets sach­lich be­gründet, zum Thema pas­send und natür­lich fair und pro­por­tio­nal sein. In keinem Fall sind Be­leid­ig­ungen, Unter­stell­ungen oder un­be­legte Be­haupt­ungen (z.B. Ger­üchte) ein pro­bates Mit­tel des fairen Dis­kurses.

Überempfindlichkeiten

Man begegnet immer wieder Per­sonen, die jeg­liche Form von Wider­spruch gegen ihre An­sichten oder Posi­tionen als per­sön­lichen An­griff wahr­zu­nehmen scheinen und so quasi be­liebige Ar­gu­mente als ad homi­nem und damit un­fair zu­rück­zu­weisen ver­suchen.

Gerade Ansichten, welche die funda­ment­alen welt­an­schau­lichen Prin­zi­pien be­treffen – ins­be­sondere die reli­giö­sen oder auch poli­tischen Grund­sätze – scheinen von vielen als Teil ihrer Per­sön­lich­keit an­ge­sehen zu werden. Das sollte Grund genug sein, solche Themen mit etwas mehr Fein­ge­fühl an­zu­gehen. Eine Recht­ferti­gung, sich per­sönlich an­ge­grif­fen zu fühlen, wenn man sach­lichen (!) Wider­spruch er­fährt, ist das je­doch auf keinen Fall.

Anders gesagt, auch wenn man eine Posi­tion oder ein Welt­bild als Teil der eigenen Per­sön­lich­keit empf­indet und sich durch Wider­spruch pro­vo­ziert (neu­deutsch: „ge­trig­gert“) fühlt, ist sach­licher Wider­spruch den­noch grund­sätz­lich gültig und kein ad Hominem-Angriff.

Siehe auch

Weitere Informationen

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