(Argumentum) ad Hominem
Lateinisch für: „(Argument) gegen die Person“. Bezeichnet einen unsachlichen Angriff auf die Person, die ein Argument vorträgt; im Gegensatz zu Argumenten, die „ad rem“ (gegen die Sache) gerichtet sind, also im eigentlichen Wortsinn „sachlichen“ Argumenten.
In den meisten Fällen sind solche als Angriffe als unsachlich und unfair anzusehen (für Ausnahmen, siehe unten).
Meist dienen ad Hominem-Angriffe als Ablenkungsmanöver, also rhetorische Mittel, die vom eigentlichen Diskussionsthema ablenken sollen.
Andere Namen
- Persönlicher Angriff
- Argument gegen die Person
Beschreibung
In einer sachlichen Diskussion sollte über die Sache geredet werden, nicht über die Personen, die ihre Positionen vortragen. Um ein Argument zu bewerten ist in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe unten) die Person, die es vorträgt, sogar völlig irrelevant.
Wer versucht, eine Position zu diskreditieren, indem man die Person selbst angreift, argumentiert daher, im wahrsten Sinne des Wortes unsachlich.
Unterformen
Befangenheits-ad-Hominem
Der Vorwurf der Befangenheit, also die Unterstellung, keine unabhängige Position vorzutragen, sondern durch eigene Interessen geleitet zu werden, ist eine Form von ad Hominem, die in manchen Situationen durchaus gerechtfertigt sein kann, meist aber als unfairer Angriff verwendet wird. Mehr hierzu unter: Motivunterstellung.
Indirektes ad Hominem
Anstelle den Gegner schlecht zu machen, kann auch versucht werden, sich selbst in besserem Licht darzustellen. Wird dies auch eine ungerechtfertigte oder unfaire Weise getan, spricht man von einem indirekten ad Hominem, oder auch von Selbstüberhebung.
Argumentum ad Personam
Lat.: „Argument gegen die Person“; Auch „abusives“ oder „direktes“ ad Hominem genannt. Bezeichnet man den Gebrauch von Beleidigungen, Beschimpfungen oder auch Verunglimpfungen, die auf den Gegner gemünzt sind. Mehr hierzu unter: (Argumentum) ad Personam.
Geschlechtsspezifisches ad Hominem
Das lateinische Wort „homo“ (dessen Akkusativ Singular „hominem“ ist) heißt zwar auch „Mann“, kann aber genauso als „Mensch“ oder – insbesondere in diesem Zusammenhang – als „Person“ übersetzt werden. Es impliziert in dieser Phrase ausdrücklich nicht das Geschlecht der Person, die angegriffen wird.
Situationen, in denen das Geschlecht der angegriffenen Person aber spezifisch relevant für die Art und Weise des Angriffes ist, können durch die spezifischeren Begriffe „(Argumentum) ad Feminam“ („Argument gegen die Frau“) bzw. „(Argumentum) ad Virum“ („Argument gegen den Mann“) beschrieben werden.
Tu Quoque
Der lateinische Begriff „tu quoque“ („auch du!“) steht für die Praxis, Vorwürfe mit Gegenvorwürfen zu kontern. In den meisten Fällen ist dies nicht zielführend und ein reines Ablenkungsmanöver. Siehe: Tu Quoque
Schuld durch Assoziation
Bringt man die Person mit einer Gruppe in Verbindung, die allgemein, oder vom jeweiligen Publikum negativ angesehen wird, spricht man von Schuld durch Assoziation.
Eine Variante hiervon ist die Unart, eine Gruppe bzw. deren Mitglieder mit Verweis auf ihre verwirrtesten, abstrusesten oder zumindest am wenigsten mehrheitsfähigen Mitglieder verächtlich zu machen. Siehe: Nutpicking.
Einschränkungen
Grundsätzlich sind alle ad hominem-Argumente als unfaire rhetorische Mittel anzusehen, da sie nicht zur sachlichen Diskussion beitragen und stattdessen das Gesprächsklima vergiften. In bestimmten Fällen gibt es jedoch Einschränkungen zu dieser Regel, also Themenbereiche oder Diskussionsformen in denen das Thematisieren der Person, die ein Argument vorträgt, gerechtfertigt sein kann.
Die Person als Teil des Argumentes
Es gibt Situationen, in denen die Person, die (direkt oder indirekt) ein Argument vorbringt, selbst Gegenstand der Diskussion ist, etwa wenn es um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen geht, um die Kompetenz eines Sachverständigen oder um die charakterliche Eignung für eine Aufgabe, wie etwa für ein politisches Amt.
In solchen Fällen kann ein Argument gegen die Person ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung sein. Zum Beispiel, indem man zeigt, dass der Zeuge schon früher gelogen hat oder dass ein „Experte“ gar nicht die Qualifikation hat, die er vorgibt zu haben.
Aber auch hier kann es keinen Freibrief für beliebige persönliche Angriffe geben: Jeder Einwand gegen die Person muss stets sachlich begründet, dem Thema angemessen und natürlich fair und verhältnismäßig sein. In keinem Fall sind Beleidigungen, Unterstellungen oder unbelegte Behauptungen (z.B. Gerüchte) ein probates Mittel des fairen Diskurses.
Überempfindlichkeiten
Man begegnet immer wieder Personen, die jegliche Form von Widerspruch gegen ihre Ansichten oder Positionen als persönlichen Angriff wahrzunehmen scheinen und so quasi beliebige Argumente als ad hominem und damit unfair zurückzuweisen versuchen.
Gerade Ansichten, welche die fundamentalen weltanschaulichen Prinzipien betreffen – insbesondere die religiösen oder auch politischen Grundsätze – scheinen von vielen als Teil ihrer Persönlichkeit angesehen zu werden. Das sollte Grund genug sein, solche Themen mit etwas mehr Feingefühl anzugehen. Eine Rechtfertigung, sich persönlich angegriffen zu fühlen, wenn man sachlichen (!) Widerspruch erfährt, ist das jedoch auf keinen Fall.
Anders gesagt, auch wenn man eine Position oder ein Weltbild als Teil der eigenen Persönlichkeit empfindet und sich durch Widerspruch provoziert (neudeutsch: „getriggert“) fühlt, ist sachlicher Widerspruch dennoch grundsätzlich gültig und kein ad Hominem-Angriff.
Siehe auch
Weitere Informationen
- Argumentum ad hominem auf Wikipedia
- Das Argumentum ad Hominem auf Philoclopedia
- Argumentum ad hominem auf RationalWiki (Englisch)
- Argumentum ad Hominem auf Fallacy Files (Englisch)