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(Argumentum) ad Hominem

Lateinisch für: „(Argument) gegen die Person“. Be­zeich­net einen un­sach­lichen Angriff auf die Person, die ein Ar­gu­ment vor­trägt; im Gegen­satz zu Argumenten, die „ad rem“ (gegen die Sache) ge­richtet sind, also im eigent­lichen Wort­sinn „sach­lichen“ Argu­menten.

In den meisten Fällen sind solche als An­griffe als un­sachlich und un­fair an­zu­sehen (für Aus­nahmen, siehe unten).

Meist dienen ad Homi­nem-An­griffe als Ab­lenk­ungs­manöver, also rhe­tor­ische Mit­tel, die vom eigent­lichen Dis­kus­sions­thema ab­lenken sollen.

Andere Namen

  • Persönlicher Angriff
  • Argument gegen die Person

Beschreibung

In einer sachlichen Diskussion sollte über die Sache geredet werden, nicht über die Personen, die ihre Positionen vortragen. Um ein Argument zu bewerten ist in den meisten Fällen (Ausnahmen siehe unten) die Person, die es vorträgt, sogar völlig irrelevant.

Wer versucht, eine Position zu diskreditieren, indem man die Person selbst angreift, argumentiert daher, im wahrsten Sinne des Wortes unsachlich.

Unterformen

Befangenheits-ad-Hominem

Der Vorwurf der Befangenheit, also die Unterstellung, keine unabhängige Position vorzutragen, sondern durch eigene Interessen geleitet zu werden, ist eine Form von ad Homi­nem, die in manchen Situationen durchaus gerechtfertigt sein kann, meist aber als unfairer Angriff verwendet wird. Mehr hierzu unter: Mo­tiv­unter­stellung.

Indirektes ad Hominem

Anstelle den Gegner schlecht zu machen, kann auch ver­sucht werden, sich selbst in bes­serem Licht dar­zu­stellen. Wird dies auch eine un­ge­recht­fert­igte oder un­faire Weise ge­tan, spricht man von einem in­dir­ekten ad Homi­nem, oder auch von Selbst­über­hebung.

Argumentum ad Personam

Lat.: „Argu­ment gegen die Per­son“; Auch „abusives“ oder „direktes“ ad Homi­nem genannt. Be­zeich­net man den Ge­brauch von Be­leid­ig­ungen, Be­schimpf­ungen oder auch Ver­un­glimpf­ungen, die auf den Gegner ge­münzt sind. Mehr hier­zu unter: (Ar­gu­mentum) ad Per­sonam.

Geschlechtsspezifisches ad Hominem

Das lateinische Wort „homo“ (dessen Akkusativ Singular „hominem“ ist) heißt zwar auch „Mann“, kann aber genau­so als „Mensch“ oder – ins­be­son­dere in diesem Zu­sam­men­hang – als „Person“ über­setzt werden. Es im­pli­ziert in dieser Phrase aus­drück­lich nicht das Ge­schlecht der Per­son, die an­ge­griffen wird.

Situationen, in denen das Ge­schlecht der an­ge­grif­fenen Per­son aber spe­zi­fisch rele­vant für die Art und Weise des An­grif­fes ist, können durch die spe­zi­fisch­eren Be­griffe „(Argu­mentum) ad Fe­minam“ („Argu­ment gegen die Frau“) bzw. „(Argu­mentum) ad Virum“ („Argu­ment gegen den Mann“) be­schrieben werden.

Tu Quoque

Der latein­ische Be­griff „tu quo­que“ („auch du!“) steht für die Praxis, Vor­würfe mit Gegen­vor­würfen zu kontern. In den meisten Fällen ist dies nicht ziel­führ­end und ein reines Ab­lenk­ungs­manöver. Siehe: Tu Quoque

Schuld durch Assoziation

Bringt man die Person mit einer Gruppe in Verbindung, die allgemein, oder vom jeweiligen Publikum negativ angesehen wird, spricht man von Schuld durch Assoziation.

Eine Variante hiervon ist die Un­art, eine Gruppe bzw. deren Mit­glieder mit Ver­weis auf ihre ver­wirrt­esten, abs­trus­esten oder zu­mind­est am wenigsten mehr­heits­fähigen Mit­glieder ver­ächt­lich zu machen. Siehe: Nut­picking.

Einschränkungen

Grundsätzlich sind alle ad hominem-Argu­mente als un­faire rhe­tor­ische Mit­tel an­zu­sehen, da sie nicht zur sach­lichen Dis­kus­sion bei­tragen und statt­dessen das Ge­sprächs­klima ver­giften. In be­stim­mten Fällen gibt es jedoch Ein­schränk­ungen zu dieser Regel, also Themen­bereiche oder Dis­kus­sions­formen in denen das The­ma­ti­sieren der Per­son, die ein Ar­gu­ment vor­trägt, ge­recht­fert­igt sein kann.

Die Person als Teil des Argumentes

Es gibt Situationen, in denen die Person, die (direkt oder indirekt) ein Argument vorbringt, selbst Gegenstand der Diskussion ist, etwa wenn es um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen geht, um die Kompetenz eines Sachverständigen oder um die charakterliche Eignung für eine Aufgabe, wie etwa für ein politisches Amt.

In solchen Fällen kann ein Argument gegen die Person ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung sein. Zum Beispiel, indem man zeigt, dass der Zeuge schon früher gelogen hat oder dass ein „Experte“ gar nicht die Qualifikation hat, die er vorgibt zu haben.

Aber auch hier kann es keinen Freibrief für beliebige persönliche Angriffe geben: Jeder Einwand gegen die Person muss stets sachlich begründet, dem Thema angemessen und natürlich fair und verhältnismäßig sein. In keinem Fall sind Beleidigungen, Unterstellungen oder unbelegte Behauptungen (z.B. Gerüchte) ein probates Mittel des fairen Diskurses.

Überempfindlichkeiten

Man begegnet immer wieder Personen, die jegliche Form von Widerspruch gegen ihre Ansichten oder Positionen als persönlichen Angriff wahrzunehmen scheinen und so quasi beliebige Argumente als ad hominem und damit unfair zurückzuweisen versuchen.

Gerade Ansichten, welche die fundamentalen weltanschaulichen Prinzipien betreffen – insbesondere die religiösen oder auch politischen Grundsätze – scheinen von vielen als Teil ihrer Persönlichkeit angesehen zu werden. Das sollte Grund genug sein, solche Themen mit etwas mehr Feingefühl anzugehen. Eine Rechtfertigung, sich persönlich angegriffen zu fühlen, wenn man sachlichen (!) Widerspruch erfährt, ist das jedoch auf keinen Fall.

Anders gesagt, auch wenn man eine Position oder ein Weltbild als Teil der eigenen Persönlichkeit empfindet und sich durch Widerspruch provoziert (neudeutsch: „getriggert“) fühlt, ist sachlicher Widerspruch dennoch grundsätzlich gültig und kein ad Hominem-Angriff.

Siehe auch

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