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Autoritätsargument

Eine Form von möglichem Relevanz­fehler, bei der, an­statt sach­liche Ar­gu­mente für oder wider eine Posi­tion zu be­trachten, ein­fach auf die Posi­tion einer Autori­tät ver­wiesen wird.

Andere Namen

Beschreibung

Es gibt gute Gründe, die Meinung von Autoritäten zu bestimmten Fragen ein­zuholen und auch ernst zu neh­men: zum Bei­spiel können Ärzte auf­grund ihrer medi­zin­ischen Aus­bildung aus einer Posi­tion der Autori­tät sprechen, wenn es um Fragen der Ge­sund­heit geht, und man sollte deren Rat – zu­mind­est bei ernst­haften Er­krank­ungen – nicht leicht­fertig über­gehen.

Allerdings ist auch ein Experte grund­sätzlich nicht vor Irr­tümern gefeit und es gibt zahl­reiche Bei­spiele, in denen sich die Mein­ungen von Autori­täten im Nach­hinein als falsch heraus­gestellt haben.

Dies ist allerdings auch kein Grund, die Mein­ungen von Ex­perten grund­sätzlich abzu­lehnen, sondern vielmehr ein Hin­weis darauf, dass alleine die Tatsache, dass ein Ex­perte eine be­stimmte Mein­ung äußert, kein hin­reich­ender Be­weis für die Richtig­keit dieser Meinung ist.

Dies gilt umso mehr, wenn sich die Experten wider­sprechen, etwa weil es unter diesen unter­schied­liche Mein­ung­en zum Sach­verhalt gibt.

Letztlich ist eine Abwägung nötig, zwischen einem möglichen Wissens­vorsprung, den eine Autorität hat und der Not­wendigkeit, die Autorität zu hinterfragen. Auf keinen Fall sollte man allerdings Rosinenpickerei be­treiben und alleine solchen Autoritäten Glauben schenken, welche die eigene, vorgefertigte Meinung be­stä­tig­en und andere ignorieren.

Abstrakte Autoritäten

In den Beispielen oben bezieht sich „Autorität“ stets auf Personen bzw. Personen­gruppen, welche aufgrund ihrer Ausbildung, Rolle oder Per­sön­lich­keit eine Autori­täts­posi­tion ein­nehmen. Das soll aber nicht be­deuten, dass es sich in jedem Fall um eine Person oder Per­sonen­gruppe handeln muss.

Zum Beispiel sind Gesetze keine Per­sonen, haben aber eine auto­ra­tive Posi­tion. Die auto­ra­tive Quelle, um zu überprüfen, ob etwas straf­bar ist, ist in Deutsch­land in erster Linie das Straf­gesetz­buch (siehe auch unten: Nor­ma­tive Autori­täten).

In einem ähnlichen Sinn ist auch die Wissen­schaft eine solche ab­strakte Autori­tät, die gerne zur Unter­mauer­ung einer Posi­tion vor­ge­bracht wird. In den meisten Fällen wird „die Wissen­schaft“ in Artikeln oder Dis­kus­sionen in per­son­ali­sierter Form, also durch Zi­tieren eines Wis­sen­schaft­lers/einer Wis­sen­schaft­lerin vor­gebracht (nicht immer solchen, die auch tat­säch­lich eine Autori­tät in dem je­weil­igen Fach­gebiet sind), aber auch der Ver­weis auf Sta­tist­iken oder Forsch­ungs­ergeb­nisse muss hier­zu ge­rech­net werden.

Gerade in letzterem Fall sollte man sorg­fältig über­prüfen, ob die Forsch­ung bzw. Sta­tist­iken tat­säch­lich ge­eig­net sind, die Aus­sage zu unter­stützen. Es gibt eine Reihe ver­breit­eter Ab­lenk­ungs­manöver bzw. Ver­wir­rungs­tak­tiken, die darauf be­ruhen, ire­le­vante oder ver­wir­rende Fakten vor­zu­bringen (siehe: Ig­no­ra­tio Elenchi ).

Wann ist ein Verweis auf eine Autorität wirklich ein Scheinargument?

Kein Wissensvorsprung

Aus dem oben gesagten ergibt sich, dass die Aus­sage einer ver­meint­lichen Autori­tät grund­sätz­lich ir­rele­vant ist, wenn diese keinen deut­lichen Wis­sens­vor­sprung vor anderen hat hat.

Während z.B. in der Dis­kus­sion mit einem medi­zin­ischen Laien der Ver­weis auf die Mein­ung eines Arztes/einer Ärztin eine Trumpf­karte sein kann, stehen diese, wenn es um die gleiche Frage bei einer Dis­kussion unter Ärzten geht, auf einer Stufe mit diesen und können daher nicht mehr als Autori­tät auf­treten – je nach Themen­gebiet bzw. Spezia­li­sier­ung können manche sogar um­ge­kehrt in einer argu­menta­tiv schwächeren Posi­tion stehen.

Falsche Autorität

Im schlimmsten Fall ist die an­geb­liche Autori­tät, auf die ver­wiesen wird, über­haupt keine. Dies ist bei Dis­kus­sionen im Inter­net wahr­schein­lich der mit Ab­stand häuf­igste Fall. Aus diesem Grund wird diesen Formen von Schein­ar­gu­ment ein ganzer eigener Artikel ge­wid­met: Verweis auf eine falsche Autorität.

Expertenstreit

Es gibt in jedem Wissen­schafts­bereich und zu fast jedem Thema unter­schied­liche Ex­perten­mein­ungen, und es ist für Außen­steh­ende prakt­isch un­mög­lich, zu er­ken­nen, in­wie­weit die Argu­mente, die von der einen Seite vor­gebracht werden, tat­säch­lich tref­fender und glaub­würd­iger sind als die der anderen.

Ohne sehr gute Kennt­nis des Fach­be­reiches kann man auch nicht ein­schätzen, ob der eine Experte viel­leicht in diesem Fach ein Außen­seiter ist, während der andere wo­mög­lich die über­wiegende Mehr­heit seiner Fach­kollegen hinter sich hat.

Aus diesen Gründen sollte der wissen­schaft­liche Dis­kurs mög­lichst in wissen­schaft­lichen Pub­lika­tionen aus­ge­tragen werden und nicht in der Presse oder auf sozialen Medien.

Diskussion über Normen

Auch normative Autori­täten wie Ge­setz­es­texte oder tech­nische Spe­zi­fi­ka­tionen haben eine Ent­steh­ungs- und oft auch eine Re­vis­ions­ge­schichte. Wenn die Dis­kus­sion da­rüber geht, ob und wie solche Regeln auf­ge­stellt bzw. ge­ändert werden sollen, dann ist ein schlichter Ver­weis auf den Status Quo nicht hilf­reich.

Umgekehrtes Autoritätsargument

Eine Variante des Autoritätsargumentes besteht in der Zurückweisung einer Position, alleine weil sie nicht von einem Experten stammt. Dies kann man dann als eine Form von ad Hominem-Argument ansehen.

Gewöhnlich wird Expertentum dabei an einer formellen fachlichen Ausbildung oder am Renommée festgemacht. Man bekommt dann Aussagen wie die folgende zu hören:

Das kann XYZ gar nicht wissen, der hat das nicht studiert.

Prinzipiell ist es für die Gültigkeit eines Argumentes zunächst völlig irrelevant, von wem es vorgebracht wird – dies gilt im negativen Sinne ebenso wie im positiven. Und ebenso wie sich auch Experten (zumindest gelegentlich) irren, haben Laien auch korrekte Einsichten.

Während alleine die Tatsache, dass eine Position von einem Außenseiter vorgebracht wird, kein Grund ist, sie zurückzuweisen, sollte man die Beweise, die für die Position vorgebracht werden, grundsätzlich kritisch betrachten um zu sehen, ob sie wirklich stichhaltig sind.

Dabei sollte aber auch jedem immer klar sein: wenn eine Laienmeinung gegen eine Expertenmeinung steht, ist es grundsätzlich empfehlenswert, zunächst einmal dem Experten mehr Glauben zu schenken.

Eine Variante hiervon ist die unfaire Diskussionstaktik, dem Gegenüber Zweifel an der eigenen Position eingestehen zu lassen, und diese dann als Argument gegen diese zu verwenden. Etwa wie folgt:

A: Das kannst du doch gar nicht wissen, das hast du nicht studiert.
B: Das habe ich in der Tat nicht studiert, aber …
A: Dann sollten wir besser auf die Experten hören, als hier unsere Zeit zu verschwenden.

Eine solche Argumentation ist umso frustrierender, als sie häufig mit guter Absicht geführt wird, etwa um unwissenschaftliche Standpunkte abzuwehren – ironischerweise ist diese Argumentationsweise dabei aber selbst im Widerspruch zum wissenschaftlichen Ethos (Mertonische Normen).

Mehr zu dieser Fom von rhetorischer Taktik unter (Argumentum) ad Fidentia.

Gerechtfertigte Verwendung

Normative Autoritäten

Bestimmte Autoritäten haben eine Bestimmungs­gewalt über den Diskusions­gegen­stand, d.h. die Sach­lage ist so, weil diese Autoritäten es so sagen. Dazu gehören unter anderem Gesetzes­texte, Gerichts­urteile, tech­nische Spezi­fika­tionen und – je nach Sicht­weise – möglicherweise auch bestimmte religiöse Institutionen. In diesem Fall ist eine Diskussion natürlich müßig. Das Wort dieser Autorität ist – im manchen Fällen sogar ganz wörtlich – Gesetz.

Beispiel:

A: Unfallflucht ist in Deutschland strafbar!
B: Wer sagt das?
A: Das steht im Strafgesetzbuch, § 142.

Da das Straf­gesetz­buch eine normative Autorität ist, ist ein solcher Verweis gerechtfertigt.

Ähnliches gilt für Institutionen, die eine Ent­scheidungs­gewalt haben. So eine Institution sind z.B. die Eltern, die ihren Kindern bestimmte Vorgaben machen dürfen. Jeder, der selbst Kinder hat, kennt wohl Diskussionen wie im folgenden Beispiel:

Kind: Warum muss ich denn schon in’s Bett?
Vater: Weil ich und deine Mutter festgelegt haben, dass 8 Uhr für dich Schlafenszeit ist.

Das Festlegen der Schlafens­zeit gehört zur normativen Kompetenz der Eltern und entsprechend reicht der Verweis darauf aus, um diese Diskussion zu beenden (Kinder sehen das mitunter anders).

Bis zur Reform der deutschen Recht­schreibung von 1996 war der Duden die normative Autorität zur deutschen Rechtschreibung. Auch wenn dies heute nicht mehr gilt, kann man bei Fragen zur korrekten Schreib­weise von Wörtern zumindest immer noch davon ausgehen, dass die Redaktionen der großen Wörter­buch­verlage einen gewissen Wissensvorsprung in diesem Bereich haben und man sie deshalb ernst nehmen sollte.

Deutlicher Wissensvorsprung

Des Weiteren ist ein Verweis auf eine Autorität gerechtfertigt, wenn diese ein deutlich größeres Wissen zum Thema als die Diskussions­teil­nehmer hat.

So sollte man z.B. zunächst davon ausgehen, dass ein zugelassener Arzt, nach langjähriger Ausbildung und praktischer Erfahrung, einen Wissensvorsprung vor den meisten – auch medizinisch interessierten – Patienten hat, der ernst genommen werden sollte.

A: Warum nimmst du Antibiotika? Die schaden doch mehr, als sie nützen.
B: Weil mein Arzt sie mir verschrieben hat um die Infektion zu bekämpfen.

Auch wenn sich – siehe oben – auch Ärzte täuschen können und unterschiedliche Herangehensweisen an bestimmte Erkrankungen haben, wiegt die Empfehlung des Arztes zunächst (bis zum Beweis des Gegenteils) deutlich schwerer als eine eventuelle Laienmeinung zum selben Thema.

Es sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Vertreter bestimmter medizinische Berufe gibt, die sich zwar gerne als Autoritäten in medizinischen Fragen ausgeben und möglicherweise auch gegenüber Laien einen Wissensvorsprung haben, aber etwa im Vergleich mit ausgebildeten Ärzten keinen solchen Status geltend machen können (z.B. Heilpraktiker).

Siehe auch

Weitere Informationen

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