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Jargon

Wenn für den Gesprächspartner unverständliche Fachausdrücke benutzt werden, um diesen zu verwirren, und/oder um sich als besonders gebildet darzustellen.

Ein Beispiel schönsten Juristenkauderwelschs:

Prima vista kann in casu von einem Haftungsanspruch aus culpa in contrahendo ausgegangen werden.

Was hier wohl gesagt werden sollte: da ist ganz offensichtlich schon beim Vertragsabschluss etwas schiefgegangen. Und während man das auch nicht unbedingt ganz so umgangssprachlich-flapsig ausdrücken muss, gibt es auch keinen Grund, es absichtlich so schwülstig und unverständlich zu sagen wie in dem Beispiel.

Dabei ist unerheblich, ob die Motivation für den überbordenden Gebrauch von Latein und von passiven Satz­­kon­­struk­­tionen war, das Gericht oder den eigenen Klienten zu beeindrucken, oder ob so von Schwächen in der eigentlichen Argumentation abgelenkt werden sollte.

Beschreibung

Der Gebrauch von Jargon ist nicht in jedem Fall ungerechtfertigt: Berufsgruppen, Sportler, Subkulturen oder Milieus haben häufig spezifische Ausdrücke, welche die Kommunikation innerhalb dieser Gruppen einfacher machen. Niemand würde z.B. von einem Segler verlangen, anstatt von „Halse“ zu sprechen, zu sagen: „Umkehren, aber mit dem Wind von hinten“.

Ein Problem kann es sein, wenn solche Ausdrücke verwendet werden um Dritten gegenüber gebraucht werden, um – etwa bei lateinischen Phrasen – vermeintlich gebildet zu erscheinen, oder um Erwartungen an das professionelle Verhalten eines Berufsstandes zu erfüllen (siehe Beispiel oben).

Eng verwandt damit – und der Grund, warum dies hier unter „unfaire Diskussionstaktiken“ aufgelistet wird – ist die Strategie, solche Jargonausdrücke zu benutzen, um Mitdiskutierende oder ein Publikum zu verwirren, also Aussagen absichtlich so zu formulieren, dass sie diese nicht oder falsch verstehen.

Siehe auch

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