Enthymem (Logik)
Von Griechisch: enthýmema [ἐνθύμημα]: Gedanke, Argument. Im Kontext der Logik eine Argumentation, bei der eine oder mehrere Prämissen nur impliziert anstatt explizit ausformuliert sind.
Beispiel
Wenn es regnet, wird die Straße nass.
Es regnet.
[und die Straße ist nicht überdacht oder anderweilig vor Regen geschützt]
Daraus folgt: die Straße wird nass.
Beschreibung
Um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, werden in der Logik implizite Prämissen gewöhnlich vermieden.
Außerhalb von formalen Systemen – wie in dem Beispiel oben – gibt es aber gewöhnlich zahlreiche Nebenbedingungen, welche implizit als gegeben angenommen werden. Insbesondere wenn dies keine abwegigen oder nicht allgemein anerkannte Aspekte betrifft, ist das auch eher unproblematisch. Schwierig wird es, wenn eine Prämisse als Enthymem impliziert wird, die strittig ist. Siehe hierzu auch Enthymem (Rhetorik).
Existenzeinführung
Ein Beispiel für ein Enthymem in formellen Systemen ist die Existenzeinführung, die stattfindet, wenn von einem Allsatz auf einen Existenzsatz geschlossen wird.
Auch hier gilt, dass eine implizite Nebenbedingung vermieden werden sollte, da dies ansonsten zu einem Fehler der leeren Begriffsmenge führen kann. Stattdessen sollte die Existenzeinführung immer explizit gemacht werden.
Ein Beispiel für einen solchen Schluss, bei dem zuerst die Existenz explizit nachgewiesen werden muss, ist der Modus Barbari.
Siehe auch
Weitere Informationen
- Enthymem auf Wikipedia