Argumentum a Fortiori
Lat.: „Argument vom Stärkeren (her)“: Prinzip der Logik und Rechtsprechung, nach dem ein stärkeres Argument ein schwächeres unterstützt.
Zum Beispiel kann man in der Mathematik schließen:
Wennx > 3
wahr ist,
dann ist auchx > 2
wahr.
Hierin ist x > 3
die „stärkere“ Aussage, da sie die möglichen Werte für x
stärker einschränkt, während die „schwächere“ Aussage x > 2
in ersterer impliziert ist.
Andere Namen
Traditionell unterscheidet man zwischen:
- Argumentum a maiore ad minus (Argument vom Größeren auf das Kleinere)
- Argumentum a minori ad maius (Argument vom Kleineren auf das Größere)
Diese Unterscheidung ist für den Themenbereich dieser Website jedoch nicht relevant.
Beschreibung
Das Prinzip argumentum a fortiori beschreibt, dass sich ein schwächeres Argument von einem stärkeren ableiten lässt.
Verteilungsprinzip
Ein gutes Beispiel hierfür ist das als „Verteilung“ bezeichnete Prinzip, das u.a. bei kategorischen Aussagen Anwendung findet. Dieses beschreibt, unter welchen Umständen ein Begriff auch auf Teile der Begriffsmenge bezogen werden kann. So gilt in einer Allaussage wie „alle Hunde sind Säugetiere“, dass das Subjekt (hier: „Hunde“) verteilt ist und sich damit auch z.B. auf Pudel, Windhunde, Wachhunde oder auch Nachbars Dackel, u.s.w. bezieht. Damit lässt sich aus der starken Aussage „alle Hunde sind Säugetiere“ die schwächere „Nachbars Dackel ist ein Säugetier “ ableiten.
All- und Existenzsätze
Ein weiteres Beispiel ist das Verhältnis von All- zu Existenzaussagen. Zum Beispiel kann aus der starken Allaussage „alle Dackel sind Säugetiere“ die schwächere „es existieren Dackel, die Säugetiere sind“ abgeleitet werden.
Syllogismen
Dieser Schluss von All- auf Existenzaussagen führt auch dazu, dass es für alle Syllogismus-Formen, bei denen ein Allsatz im Schluss steht, auch eine schwächere Variante existiert, bei der nur auf einen Existenzsatz geschlossen wird. Zum Beispiel gibt es zum starken Modus Barbara die schwache Variante Modus Barbari .
Auch hier gilt es zu beachten, dass der Schluss auf einen Existenzsatz mit einer Existenzeinführung einher geht, die es als Nebenbedingung zu beweisen gilt.
Rechtsprechung
In der Rechtsprechung wird auf ähnliche Weise z.B. von einem starken Recht auf ein schwächeres geschlossen.
Wenn es, um das eigene Leben zu verteidigen, straffrei sein kann, einen Angreifer zu töten, dann muss es auch straffrei sein, diesen zu verletzen, wenn damit das eigene Leben geschützt werden kann.
Ähnliches gilt für Verbote:
Wenn es verboten ist, zu zweit auf einem E-Scooter zu fahren, dann ist es erst recht verboten, zu dritt auf einem solchen zu fahren.
Anders als in der Logik oder Mathematik sind soziale Sachverhalte aber meist recht komplex, weswegen in solchen Fällen auch andere Rahmenbedingungen abgewogen werden müssen, um zu einer vollständigen Sichtweise auf die Situation zu gelangen.
Siehe auch
Weitere Informationen
- Argumentum a fortiori auf Wikipedia