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(Argumentum) ad Rem

Lateinisch für: „gegen die Sache [gerichtetes] (Argument)“. Be­zeichnet ein sach­liches Argu­ment – im Gegen­satz zum ad hominem-Argu­ment, welches sich in un­sach­licher Weise gegen die Person richtet, die ein Argu­ment vor­bringt.

Andere Namen

Gültigkeit

Die Bezeichnung ad res bzw. ad rem bezieht sich auschließlich darauf, dass ein Argument sich mit der „Sache“ befasst, die dis­kutiert wird, und dient der Ab­grenz­ung zu ad homi­nem-Argu­menten, die den Redner an­greifen, an­statt des Argumentes.

Auch solche „sach­lichen“ Ar­gu­mente können jedoch Schein­argumente oder unfaire Dis­kussions­taktiken dar­stellen. Alleine da­durch, dass ein Ar­gu­ment sich auf die Sache be­zieht, folgt nicht, dass es auch gültig ist.

Siehe auch