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Tu quoque

Lat.: „auch du!“. Ein rhetorisches Ab­lenk­ungs­manöver, bei dem an­stelle des Argu­mentes, die Person, welche ein Argu­ment vor­ge­bracht hat, ange­griffen wird (ad homi­nem), indem ihr vor­ge­worfen wird, in der Ver­gang­en­heit un­ver­ein­bare Posi­tionen ver­treten zu haben, bzw. sich mit der Posi­tion un­ver­einbar ver­halten zu haben.

Zum Beispiel:

A: Wieso fährst du noch so einen dicken SUV? Die ver­pesten doch nur die Umwelt!
B: Dafür fliegst du zweimal im Jahr zum Urlaub auf die Seychellen. Das ist mind­est­ens genau­so schlimm!

Auch wenn es unter diesen Um­ständen in der Tat frag­würdig ist, wie sich A hier als Moral­apostel auf­spielt, ist Bs Replik kein Bei­trag zu der Frage, in­wie­weit die über­großen Kraft­fahr­zeuge um­welt­schäd­lich sind.

Andere Namen

Einordnung

Das Tu Quoque-Argument ist eng verwandt mit dem What­about­ismus, der Unter­schied ist, dass dieses unsachlich Be­zug nimmt auf die Person des Gegners und damit zu den Ad Hominem-Argu­menten ge­hört.

Es handelt sich um eines der häuf­igs­ten un­sach­lichen Angriffe in Dis­kus­sionen, wohl auch, da es recht effektiv darin ist, die Dis­kussion vom eigent­lichen Thema ab­zu­bringen und auch, da es relativ schwierig ist, sich da­gegen zu wehren.

Wie er hier gebraucht wird, ist dies ver­gleich­bar mit einem sog. „per­for­ma­tiven Ad Hominem“, einem per­sön­lichen Angriff, der darauf beruht, dem Gegner die Be­recht­igung ab­zu­sprechen, ein bestimmtes Argument zu benutzen.

Beispiele

Nicht alle Fälle von tu quoque-Angriffen sind so harmlos wie die Frage danach, wer die Um­welt schlimmer ver­pestet. In der Ver­gang­en­heit wurden solche rhe­tor­ischen Mit­tel schon zur Recht­fert­ig­ung von schlimmsten Ver­brechen benutzt.

Eure Regierung unterstützt einen Krieg gegen Land XYZ.
Also ist es gerechtfertigt, in eurem Land Terror­anschläge zu begehen.

Ähnlich klingt die Ver­teid­ig­ungs­linie von Klaus Barbie des ehe­mal­igen Ge­Sta­Po-Chefs von Lyon, der sich wie folgt zu recht­fert­igen ver­suchte:

„Frankreich hat in seinen Kolonien auch unzählige Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, wie können die es rechtfertigen, mich zu verurteilen?“

Es ist zu ver­muten, dass solche Ge­danken­gänge nicht erst beim Auf­bau der Ver­teid­ig­ung auf­kam, sondern dass auch schon beim Be­gehen der Taten der Gedanke: „Die Franzosen haben auch Menschen­rechte ver­letzt“ als Recht­fert­ig­ung her­halten musste.

Auf ähnliche Weise ver­suchen manche Gewalt gegen Ab­treib­ungs­kliniken (töten un­ge­borene Kinder), Aus­länder (einige Aus­länder sind Ver­brecher oder Terr­or­isten), Pelz­händler (sind oder unter­stützen Tier­quäler), Pelz­träger (finanz­ieren Tier­quäler), poli­tische Gegner (fast be­lieb­ige Be­gründ­ungen), Museen (erhalten finanzielle Unter­stützung von Firmen, die für Um­welt­zer­stör­ungen ver­ant­wort­lich sind) und viele andere zu recht­fertigen. Von anderen Ver­haltens­weisen wie Steuer­hinter­ziehung (machen alle) bis hin zum Falsch­parken (ebenso) ganz zu schweigen.

„Westliche Morallektionen“

Im Vorfeld der Fußball-Welt­meister­schaft 2022 wurden Fragen zu der Men­schen­rechts­situa­tion im Aus­trag­ungs­land Katar immer lauter. Ins­be­sondere die Situa­tion der Gast­arbeiter, die u.a. für den Bau der Wett­kampf­stätten an­ge­worben wurden, sowie die Dis­kri­mi­nier­ung von Homo­sexu­ellen wurde immer wieder the­ma­ti­siert, was bis zu Auf­rufen reichte, die Ver­an­stalt­ung ganz zu boy­kott­ieren.

Vor diesem Hinter­grund wies der Präsi­dent des Welt­fuß­ball­ver­bandes FIFA, Gianni In­fan­tino die Kritik mit den folg­enden Worten zurück:

For what we Euro­peans have been doing around the world in the last 3000 years we should be apo­lo­gis­ing for the next 3000 years before start­ing to give moral lessons to people!
(Angesichts von all dem, was wir Euro­päer in den letzten 3000 Jahren rund um die Welt getan haben, sollten wir die nächsten 3000 Jahre mit Ent­schuld­ig­ungen ver­bringen bevor wir an­fangen, [anderen] Leuten Moral­lek­tionen zu geben!)

Mit anderen Worten, an­statt zu kriti­sieren, sollten sich Europäer in De­mut üben, da es in den letzten Jahr­taus­enden auch in Europa oder durch Euro­päer zu Aus­beutung, Dis­kri­mi­nier­ung und Menschen­rechts­ver­letz­ungen kam.

Auch wenn letzteres zweifel­los wahr ist, trägt dieser Ver­gleich weder dazu bei, die Situa­tion der Opfer euro­pä­ischen Fehl­ver­haltens, noch die der Gast­arbeiter oder Homo­sexu­ellen in Katar zu ver­bes­sern. Es hand­elt sich um ein reines Ab­lenk­ungs­manöver, also einen Ver­such, von den Prob­lemen im Gast­geber­land ab­zu­lenken, ohne einen Bei­trag zur Lös­ung von Pro­blemen zu leisten.

Wann ist es gerechtfertigt?

Prinzipiell gilt ein tu quoque-Angriff (wie prin­zi­pi­ell alle ad homi­nem-An­griffe) als Ab­lenk­ungs­manöver und un­faire Dis­kus­sions­tak­tik. Es kann aber be­stimmte Situa­tionen geben, in denen ein solches Ar­gu­ment ge­recht­fertigt sein kann:

Einfordern von solidarischem Verhalten

Als Gegen­stück zum tu quoque-Argument kann man das durch Heinrich Heine ge­prägte Prinzip „öffent­lich Was­ser pred­igen und heim­lich Wein trinken“ an­sehen. Es be­schreibt eine heuch­ler­ische Halt­ung in der an soli­darisches Ver­halten ap­pell­iert, dieses dann aber selbst in eigen­nütz­iger Weise unter­graben wird.

Dies ist ins­be­sondere in Situa­tionen rele­vant, in denen ein posi­tives Er­geb­nis da­von ab­hängt, dass sich wirk­lich alle an Ein­schränk­ungen halten. Gerade in diesen Fällen kann ein Hin­weis auf das Ver­halten des Vor­trag­enden durch­aus eine sinn­volle Argu­men­ta­tion sein. Etwa im folgenden Bei­spiel:

A: In einer Krise wie wir sie heute haben, sollten sich die Bürger patri­ot­isch verhalten und ihre Spar­gut­haben bei den ein­heim­ischen Banken liegen lassen, auch wenn es etwas weniger Zinsen bringt als anderswo.
B: Wenn das so ist, warum haben Sie ihr Ver­mögen dann ins Ausland gebracht?

Das ist natürlich nur gerecht­fertigt, wenn die Er­wider­ung wirklich im direkten Zu­sam­men­hang mit dem Thema der De­batte steht. Ein­fach auf eine be­liebige andere Ver­fehl­ung hin­zu­weisen, wäre besten­falls eine Form von What­about­ismus.

Ein aktuelleres Bei­spiel hier­für wäre je­mand, der sich öffent­lich zur Pan­demie­bekämpf­ung für einen strikten Lock­down und/oder eine strenge An­wend­ung einer Masken­pflicht aus­spricht, dann aber selbst Parties ver­an­staltet oder es mit dem Tragen der Maske selbst nicht so genau nimmt.

Ziel hier muss es dann aber natür­lich zu sein, das soli­darische Ver­halten ein­zu­fordern, und nicht etwa, das un­solidarische als ak­zept­abel zu be­werten. Dies fiele dann wiederum unter What­about­ismus.

Die Person als Teil des Argumentes

Wenn die vortragende Person ein Teil des Argumentes ist, etwa wenn sie sich als Autoritätsperson darstellt und dies ein wichtiger Teil des Argumentes ist, muss sie sich auch kritischen Fragen stellen. In diesem Fall kann ein tu quoque durchaus ein gültiges Argument sein.

A: Als Pfarrer kann ich nur sagen, dass Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe es eine besonders schlimme Sünde ist!
B: Das klingt nicht sehr glaubwürdig, wo doch das ganze Dorf weiß, dass Sie eine Affäre mit ihrer Haus­hälterin haben.

Man kann dem Pfarrer (und der Haushälterin) ruhig ihre Liebschaft gönnen (es sind ja auch nur Menschen), nutzt er aber seine Position als Autoritätsperson, um ein bestimmtes Verhalten einzufordern (Autoritäts­argument), kann man durchaus darauf hinweisen, dass seine Autorität in dieser Sache durch sein eigenes Verhalten untergraben wurde.

Auch hier wieder der Hinweis, dass dies nur für Erwiderungen gilt, die in direktem Zusammenhang mit dem Thema stehen. Wenn der Pfarrer z.B. um Spenden für ein neues Kirchendach bittet, wäre ein Hinweis auf seine Beziehung zur Haushälterin eine ziemlich unangemessene Form eines persönlichen Angriffes.

Siehe auch

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