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Ontologische Fehlannahme

Die (falsche) Annahme, dass etwas existiert, weil es eine Bezeichnung dafür gibt, oder weil es vorstellbar ist, dass es so etwas geben könnte.

Zum Beispiel:

Es gibt das Wort „Einhorn“, das ein mythologische Wesen bezeichnet, welches bestimmte Eigenschaften hat.
Folglich gibt es auch „Einhörner“ mit diesen Eigenschaften.

Andere Namen

Beschreibung

Alleine die Tatsache, dass ein Begriff existiert, ist kein hinreichender Grund anzunehmen, dass das durch den Begriff beschriebene Phänomen auch existiert.

Dies klingt einleuchtend, wenn man an Fabelwesen (wie das o.g. Einhorn) oder ähnliches denkt, aber kann mitunter sehr schwierig zu klären sein, wenn es um abstrakte Begriffe oder komplexe Implikationen geht: ein Wort wie „Jugendkriminalität“ impliziert z.B. dass damit ein Phänomen beschrieben würde, welches gesondert von der allgemeinen Kriminalität zu betrachten wäre – ob das wirklich gerechtfertigt ist, hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab. Es einfach vorauszusetzen, weil das Wort existiert, ist jedenfalls nicht gerechtfertigt.

Gerade im politischen Diskurs werden Begriffe oft gebraucht, weil diese griffig und einprägsam, oder ganz einfach schon weit verbreitet sind, und nicht unbedingt, weil sie etwa besonders hilfreich zum Verständnis eines Sachverhaltes wären. Im Zweifelsfall ist es oft ratsam zunächst einmal zu klären, inwieweit der jeweilige Begriff wirklich im spezifischen Kontext sinnvoll ist, oder ob er eher zur Verwirrung beiträgt.

Aber auch im wissenschaftlichen Bereich kann ein ontologischer Ansatz (also eine Beschreibung von existierenden Wörtern), z.B. für ein Lexikon oder ein Glossar, andere Ergebnisse bringen, als ein phänomenologischer (d.h. eine Beschreibung der beobachteten Phänomene). Für beides gibt es aber sinnvolle Anwendungen – nur müssen die Vor- und Nachteile des verwendeten Ansatzes jeweils abgewogen (und gegebenenfalls deutlich gemacht) werden.

Dabei gilt selbstverständlich: die meisten Worte oder Begriffe verweisen tatsächlich auf real existierende Dinge oder Sachverhalte. Gerade bei eher abstrakten Begriffen kann es aber dennoch sinnvoll sein, einmal zu hinterfragen, ob der Begriff spezifisch in dem Kontext in dem er verwendet wird, auch wirklich auf ein reales Phänomen verweist.

Beispiele

Ontologischer Gottesbeweis

Der ursprünglich von Anselm von Canterbury formulierte, sog. „ontologische Gottesbeweis“ lässt sich in einer (stark vereinfachten) Form etwa wie folgt ausdrücken:

Der Begriff „Gott“ bezeichnet etwas, was alle vorstellbaren positiven Eigenschaften vereint.
Zu existieren ist eine vorstellbare positive Eigenschaft.
Daher existiert Gott.

Letztlich ist diese Form von Argumentation ein clever verschleierter Weg, zu postulieren, dass alleine daraus, dass wir uns „Gott“ auf eine bestimmte Weise vorstellen können, folgen soll, dass ein solches Wesen existiere. Dieser Schluss folgt aber nicht aus der Prämisse.

Siehe auch

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